Sie nehmen bei Mitarbeitenden immer wieder Auffälligkeiten wahr, die Sie nicht zuordnen können? Sie würden die Auffälligkeiten gerne ansprechen, wissen aber nicht wie? Und sie befürchten, bei einem Gespräch etwas falsch zu machen und lassen es deshalb lieber sein? Ein Training zur Suchtprävention für Führungskräfte gibt Handlungssicherheit. Mit frühzeitiger Intervention bei Auffälligkeiten verhindern Sie Totalausfälle.
Führungskräften – insbesondere den direkten Vorgesetzten – kommt bei der Umsetzung der betrieblichen Suchtprävention eine wichtige Schlüsselrolle zu. Die rechtlich vorgegebene Fürsorgepflicht umfasst auch die Wahrnehmung von Auffälligkeiten und frühzeitige Intervention. Die Vorstellung, einen Mitarbeiter auf ein mögliches Suchtverhalten anzusprechen, erzeugt bei vielen Führungskräften Hemmungen. „Liege ich richtig mit meiner Wahrnehmung? Was mache ich wenn der Mitarbeiter alles abstreitet? Gefährde ich damit die harmonische Zusammenarbeit? Wie führe ich so ein Gespräch?“ Diese und weitere Fragen beschäftigen viele Führungskräfte.
Die oben erwähnte Unsicherheit bei Führungskräften ist berechtigt. Oft fehlen jegliche Erfahrungswerte im Umgang mit Mitarbeitern, die ein problematisches Konsummuster oder Verhalten entwickeln. Um frühzeitig handeln zu können, braucht es allerdings auch erstmal ein Gespür für die Frühwarnsignale. Häufig entsteht bei der Wahrnehmung solcher Frühwarnsignale die Hoffnung, dass sich das Problem von selbst wieder reguliert und es keiner Intervention bedarf. Damit wird wertvolle Zeit verschenkt. Zwischen der ersten Auffälligkeit am Arbeitsplatz und der Entwicklung einer massiven Problematik, die vom Arbeitgeber nicht mehr zu tolerieren ist, vergehen 10-15 Jahre. In dieser Zeit wird immer wieder auftretendes Fehlverhalten toleriert, gerechtfertigt und mitgetragen. Schnell entwickelt sich ein Co-Verhalten und der Betroffene hat immer eine gute Ausrede, warum er nicht leistungsfähig ist, zu spät kommt oder Fehler macht.
Führungskräfte brauchen Unterstützung bei der Wahrnehmung und beim Ansprechen von Auffälligkeiten im Thema Suchtprävention. Dies kann im Rahmen eines ersten Fürsorgegesprächs sein, wenn es zwar schon den Eindruck gibt, dass etwas mit dem Mitarbeiter nicht stimmt, jedoch noch keine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt werden. Fällt ein Mitarbeiter durch einen Rausch am Arbeitsplatz auf oder verletzt wiederholt arbeitsvertragliche Pflichten, braucht es ein Klärungsgespräch. Im weiteren Verlauf kann auch die Anwendung eines Stufenplans, der meist in einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung festgelegt ist, angezeigt sein. Die Zielsetzung und die Inhalte der unterschiedlichen Gesprächsarten unterscheiden sich zum Teil erheblich.
Inhalt unserer Führungskräftetrainings zur Suchtprävention sind unter anderem aktive Übungen zum Führen der unterschiedlichen Gespräche. Dass solche Gespräche geführt werden müssen, ist gesetzlich vorgeschrieben. Denn ein direkter Vorgesetzter, der bei auffälligem Verhalten nicht interveniert und stattdessen jemanden weiterarbeiten lässt, der offensichtlich nicht dazu in der Lage ist, kann rechtlich belangt werden, sollte es zu einem Arbeitsunfall kommen.
Die dargestellten Seminare sind nur eine Auswahl unseres gesamten Spektrums. Sollten Sie Seminare zu anderen Themen oder Inhalten wünschen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Selbstverständlich stellen wir auch individuelle Seminare nach Wunsch zusammen. Auch benachbarte Themen können wir aufgrund eines gut ausgebauten Netzwerks gerne abdecken.
Zur Unterstützung der Führungskräfte im Thema Suchtprävention hat sich eine Ansprechperson Suchtprävention oder auch ein betrieblicher Suchtberater als sehr hilfreich erwiesen. Da die Ansprechperson intensiv in Gesprächsführung geschult wird, kann im vertraulichen Kontext jede Art von Gespräch gut vorbereitet oder ggf. auch geübt werden, sodass häufige Fallen in der Gesprächsführung vermieden werden können.
Unsere Angebote in der Übersicht:
INHALTE:
Das Grundlagenseminar dient dazu, Führungskräfte für ihre Schlüsselrolle bei der betrieblichen Suchtprävention zu sensibilisieren und darzustellen, welchen Nutzen betriebliche Suchtprävention hat. Inhaltlich wird auf die Bedürfnisse der TeilnehmerInnen eingegangen. Erfahrungsgemäß sind die folgenden Bereiche die am häufigsten genannten.
ZIELE:
FACTS:
OPTIONAL:
Kontakt:
Für weitere Infos oder Rückfragen kontaktieren Sie uns:
+49 1522 927 4739
oder
info@suchtpraevention-miehle.de
INHALT:
Zur Steigerung der Nachhaltigkeit des Präventionsverständnisses empfiehlt sich mit zeitlichem Abstand (ca. 1-2 Jahre) ein weiteres Seminar für Führungskräfte anzubieten, welches das bisher Gelernte noch vertieft und in der Zwischenzeit aufgetretene Fragen beurteilt. Auch in der Zwischenzeit aufgetretene Fälle werden hier bearbeitet, selbstverständlich vollständig anonymisiert. Die Lösungsorientierung steht dabei im Vordergrund. Die Inhalte orientieren sich stark an den Bedürfnissen der TeilnehmerInnen.
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Kontakt:
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INHALTE:
Dieses Seminar steht ganz unter dem Motto „üben, üben, üben!“. Es eignet sich insbesondere für Führungskräfte, die bereits das Grundlagen und/oder das Aufbauseminar besucht haben. Nach der Vermittlung einiger theoretischer Grundlagen zur Gesprächsführung geht es in erster Linie um die Bearbeitung und Analyse von realen und fiktiven Fällen in der Suchtprävention. Das eigene Vorgehen soll dabei reflektiert, verstanden und optimiert werden.
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oder
info@suchtpraevention-miehle.de
INHALTE:
Ein gesundheitsförderlicher Führungsstil kommt der Gesundheit der MitarbeiterInnen zugute und ist somit auch ein wichtiger Beitrag zur Suchtprävention. Führungskräfte, die auf ihre eigene Gesundheit achten, haben mehr Ressourcen zur Verfügung um der Fürsorge den MitarbeiterInnen gegenüber gerecht zu werden. Das Seminar dient somit sowohl der Reflexion des Umgangs mit sich selbst, als auch des Verhaltens gegenüber den MitarbeiterInnen.
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