In helfenden Berufen kommt es immer wieder zu Situationen, die den Helfer an seine Grenzen bringen kann. Schwierige Klienten, ein unguter Beratungsverlauf oder auch die Wahrnehmung eigener Grenzen können viel Energie und Motivation binden. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass Berater wie die Betriebliche Suchtberater oder Suchthelfer regelmäßig – mindestens einmal im Jahr – die Möglichkeit zur Supervision bekommen, um dort Fälle zu besprechen und sich mit Suchtberatern aus anderen Unternehmen auszutauschen. Dies dient der persönlichen Entlastung und somit langfristig dem Erhalt der Arbeits- und Beratungsfähigkeit sowie der Weiterentwicklung der eigenen Beraterkompetenzen.
Supervision ist für betriebliche Suchtberater, Suchthelfer oder Suchtbeauftragte zwingend Voraussetzung um sich immer wieder Entlastung zu verschaffen. Menschen in der Beratung sind meist schwer belastet. Die Belastung ist auch für den Helfer spürbar. Doch wer hilft dem Helfer? Supervision ist in der professionellen Suchtberatung ein zwingender Bestandteil der Qualitätssicherung.
Insbesondere bei betrieblichen Suchtberatern ist die Gefahr groß, sich voll und ganz auf das Wohl der Suchtgefährdeten zu fokussieren und das eigene Wohl zurück zu stellen. Ohne regelmäßige Erinnerung an die Selbstfürsorge und die kollegiale Unterstützung, wird daraus leicht eine Überlastung. Und wenn selbst Helfer nicht mehr helfen können, bricht das System in sich zusammen.
Supervision für betriebliche Suchtberater ist somit ein kleiner Beitrag für eine große und schwere Aufgabe. Und ein sehr guter Invest in das innerbetriebliche Hilfesystem.
Nach Empfehlung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) sollte das Recht der betrieblichen Suchtbeauftragten auf Supervision schriftlich in der Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung Sucht – oder alternativ in der schriftlichen Bestellung als Suchtberater – festgehalten werden. Nachzulesen in der wundervollen Broschüre Sucht am Arbeitsplatz.
Schwerpunkt der Supervision ist die Analyse und Reflexion von Beratungsfällen aus den Tätigkeiten der TeilnehmerInnen. Hierbei achten wir strengstens auf die Einhaltung der Anonymität der Betroffenen und die aktuell geltenden Datenschutzrichtlinien. Ergänzt wird die Veranstaltung durch ein aktuelles Thema, welches die Handlungsfähigkeit der betrieblichen Suchtberater erweitert und festigt.
Themen der letzten Supervisionen für betriebliche Suchthelfer:
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