Tritt Sucht am Arbeitsplatz auf, ist relativ schnell die Personalabteilung involviert. Auch und gerade wenn arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. Und auch das Betriebliche Gesundheitsmanagement ist, wenn vorhanden, meist an der Personalabteilung angedockt. Somit ist die Personalabteilung ein ganz wesentlicher Akteur wenn es um die Suchtprävention am Arbeitsplatz oder auch den Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz geht.
Zur transparenten und nachvollziehbaren Vorgehensweise bei Sucht am Arbeitsplatz empfiehlt sich die Erstellung einer Dienstvereinbarung oder Betriebsvereinbarung Sucht (BV). Auch der generelle Umgang mit Suchtmitteln oder Verhaltenssüchten im Unternehmen kann und sollte dort geregelt sein. Als Teil der Betriebsvereinbarung Sucht empfiehlt sich die Erstellung eines Stufenplans zur konkreten Vorgehensweise bei auftretenden Auffälligkeiten mit Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten. Hier kann auch die Rolle der Personalabteilung im Stufenplan sowie in der betrieblichen Suchtprävention generell fixiert werden.
Hat ein Unternehmen keine Betriebsvereinbarung Sucht so ist die genaue Vorgehensweise bei Auffälligkeiten häufig unklar. Was kann man tun, um Sucht zu verhindern? Wie konsequent sollte man sein, welche Anforderungen an den Betroffenen stellt man oder darf man überhaupt stellen? Unterstützen oder doch lieber loswerden? Was tun wenn Auflagen nicht erfüllt werden? Was darf ein Unternehmen überhaupt im Bezug auf Suchtprobleme am Arbeitsplatz?
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen hat einige sehr gute Musterbeispiele für Betriebsvereinbarung Sucht auf ihrer Homepage.
Speziell für Führungskräfte kann eine Dienstvereinbarung Sucht hilfreich sein, um bei Auftreten von Sucht am Arbeitsplatz handlungsfähig zu bleiben und genau zu wissen, was ihre Aufgabe im Stufenplan ist. Ergänzend mit Führungskräftetrainings zur Suchprävention werden Vorgesetzte ideal unterstützt, Auffälligkeiten frühzeitig wahrzunehmen und konseqent zu handeln, um so Co-abhängige Verhaltensmuster zu vermeiden.
Teil vieler Betriebsvereinbarungen Sucht ist die verbindliche Regelung, dass es eine Betrieblichen Suchbeauftragten geben muss. In unserer Ausbildung zur betrieblichen Ansprechperson Suchtprävention(ASPS) lernen die Teilnehmer, worauf es bei einer guten Betriebsvereinbarung Sucht ankommt und vor allem wie sie praktisch umgesetzt werden kann.
Personalabteilungen sind für die Implementierung und Durchführung von betrieblicher Suchtprävention verantwortlich. Die Betriebliche Suchtprävention Miehle GmbH unterstützt Sie gerne bei der Neu- oder Weiterentwicklung ihrer suchtpräventiven Maßnahmen. Wir können auf eine jahrzehntelange Erfahrung in der Begleitung von Unternehmen und Behörden zurückgreifen.
Unsere Angebote in der Übersicht:
MÖGLICHE INHALTE:
FACTS:
Kontakt:
Für weitere Infos oder Rückfragen kontaktieren Sie uns:
+49 1522 927 4739
oder
info@suchtpraevention-miehle.de