Im Rahmen eines Gesamtkonzepts zur betrieblichen Gesundheitsförderung und Suchtprävention empfiehlt sich die Installation eines Arbeitskreises, der die Präventionsmaßnahmen plant und beschließt. Im Arbeitskreis Suchtprävention sollten alle relevanten Personengruppen (Geschäftsführung, Personalabteilung, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Suchtbeauftragter, Betriebsrat, Sicherheitsfachkraft, u.a.) vertreten sein. Dadurch kann eine effektive und zielführende Zusammenarbeit erreicht werden.
Damit betriebliche Suchtprävention wirksam ist, braucht es kontinuierliche Maßnahmen, idealerweise in einem Konzept Suchtprävention systematisch geplant und mit anderen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung verknüpft.
Zur innerbetriebliche Planung und dem Beschluss der einzelnen Maßnahmen kann ein Arbeitskreis Suchtprävention sehr hilfreich sein.
Der Arbeitskreis Suchtprävention hat mehrere Aufgaben:
(Rehwald, Reineke, Wienemann, Zinke: Betriebliche Suchtprävention und Suchthilfe. Ein Ratgeber; 2012)
Teil des Arbeitskreises Sucht im Unternehmen sollte zwingend auch ein Experte im Thema Suchtprävention sein. Dies kann beispielsweise der betriebliche Suchtberater sein, oder auch ein externer Experte, der zu den Sitzungen des Arbeiskreises eingeladen wird.
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) beschreibt in den Qualitätsstandards der betrieblichen Suchtprävention auch die Aufgaben und Nützlichkeit eines Arbeitskreises.
Die Suchtprävention Miehle GmbH steht gerne als Berater bei Fragen zur Bildung eines Steuerkreises sowie bei der inhaltlichen Unterstützung bestehender Steuerkreise beispielsweise in Planung und Durchführung von Präventionsmaßnahmen zur Verfügung. Auch können wir auf ein großes Netzwerk zurückgreifen um Ihre Vernetzung mit externen Hilfeeinrichtungen vor Ort zu unterstützen.
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