Suchtprävention für Mitglieder des Betriebsrats

Die Mitglieder des Betriebsrats sind Schlüsselpositionen im Hinblick auf Maßnahmen zur betrieblichen Suchtprävention. Betriebsvereinbarungen Sucht und strukturelle Maßnahmen zur Suchtprävention können nicht ohne Zustimmung des Betriebsrats  installiert werden. Auch im Verlauf eines Stufenplans -sofern vorhanden- ist der Betriebsrat involviert.

Sucht am Arbeitsplatz hat immer eine Geschichte. Im Durchschnitt liegen zwischen ersten Anzeichen und der tatsächlichen Sucht ca. 10-15 Jahre, heißt es in den Qualitätsstandards der betrieblichen Suchtprävention der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Das heißt 10-15 Jahre schauen viele Kollegen und Vorgesetzte zu. Der Betriebsrat handelt üblicherweise im Sinne der Mitarbeiter. Mitarbeiter vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu schützen ist eine gute und wichtige Aufgabe. Im Thema Sucht am Arbeitsplatz kann dies kontraproduktiv sein. Mitarbeiter mit Alkoholproblem wissen z.B. sehr gut, wie sie Kollegen für sich gewinnen. Daraus können co-abhängige Verhaltensmuster entstehen, die dann auch für denjenigen im Co-Verhalten zur Belastung werden. Davor ist auch der Betriebsrat nicht geschützt. Co-Abhängigkeit entsteht fast immer aus der Motivation, helfen zu wollen.

Der Betriebsrat muss also unbedingt in die betriebliche Suchtprävention integriert werden, um co-abhängige Verhaltensweisen zu vermeiden.

 

Damit die Mitglieder des Betriebsrats die Sinnhaftigkeit von betrieblichen Suchtpräventionsmaßnahmen einschätzen und beurteilen können braucht es auch für diese Zielgruppe gezielte Schulungen, um für das Thema Sucht am Arbeitsplatz zu sensibilisieren. Ist Alkohol am Arbeitsplatz tatsächlich persönliche Freiheit, die es um jeden Preis zu verteidigen gilt, oder ist aus Sicht der Arbeitssicherheit Alkohol und Arbeit schlichtweg unvereinbar. Solche und ähnliche Fragen werden zwischen Betriebsräten und Geschäftsleitung häufig erbittert verhandelt. Um diese Diskussionen konstruktiv führen zu können braucht es ausreichend Information auf beiden Seiten. Seminare für den Betriebsrat zu Themen wie Alkohol am Arbeitsplatz und betriebliche Suchtprävention können einen Beitrag dazu leisten.

 

Wir machen gute Erfahrungen damit, auch Betriebsräte zu betrieblichen Suchtberatern auszubilden. In der Ausbildung vermitteln wir sehr deutlich, warum es so wichtig ist, den Betroffenen in seine Verantwortung zu nehmen und Schonräume abzubauen.

Unsere Angebote in der Übersicht:

INHALTE:

Der Workshop dient dazu, Betriebsräte für die Sinnhaftigkeit von betrieblicher Suchtprävention zu sensibilisieren und ein Gespür für die Auswirkungen von Suchtmittelkonsum am Arbeitsplatz zu entwickeln. Aspekte der persönlichen Freiheit von MitarbeiterInnen werden dabei ebenso beleuchtet wie Konsequenzen für Betroffene bei allzu großer Freiheit. Wie kann also Suchtprävention im Sinne von Arbeitgeber UND Arbeitnehmern aussehen?

  • Wozu Suchtprävention?
  • Auswirkungen von Suchtmittelkonsum auf Betroffene und KollegInnen
  • Sinnhaftigkeit von Regelungen zum Suchtmittelkonsum
  • Co-Verhalten
  • Rechtliche Bestimmungen
  • Betriebsvereinbarung und Stufenplan
  • Netzwerke intern wie extern
  • Suchtprävention im Sinne von Arbeitgeber UND Arbeitnehmern

ZIELE:

  • Verständnis der Suchtdynamik
  • Sensibilisierung für die Sinnhaftigkeit von Regeln
  • Co-Verhaltensweisen erkennen und beenden können
  • Kenntnis der rechtlichen Bestimmungen
  • Kenntnis der betrieblichen Bestimmungen zu Suchtmittel- und Medienkonsum am Arbeitsplatz
  • Erarbeitung einer gemeinsamen Präventionsstrategie
  • Transfer des Gelernten in den Arbeitsalltag

FACTS:

  • Zeitraum: 1 Arbeitstag
  • Ort: Inhouse
  • Maximale Teilnehmerzahl: 16 Personen
  • Kosten: Tagessatz je nach Aufwand (Konzeptanpassung, Handout, Nachbereitung)

OPTIONAL:

  • Als Seminarnachbereitung Umsetzung der Seminarinhalte als Lern-App
  • Erhöhung der Nachhaltigkeit in zeitgemäßem Format
  • Programmierung durch externen Partner everskill
  • Zusatzkosten werden direkt mit everskill abgerechnet

Kontakt:

Für weitere Infos oder Rückfragen kontaktieren Sie uns:

+49 1522 927 4739

oder

info@suchtpraevention­-miehle.de