Arbeitskreis Suchtprävention

Im Rahmen eines Gesamtkonzepts zur betrieblichen Gesundheitsförderung und Suchtprävention empfiehlt sich die Installation eines Arbeitskreises, der die Präventionsmaßnahmen plant und beschließt. Im Arbeitskreis Suchtprävention sollten alle relevanten Personengruppen (Geschäftsführung, Personalabteilung, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Suchtbeauftragter, Betriebsrat, Sicherheitsfachkraft, u.a.) vertreten sein. Dadurch kann eine effektive und zielführende Zusammenarbeit erreicht werden.

Arbeitskreis Gesundheitsförderung und Suchtprävention

 

 

Damit betriebliche Suchtprävention wirksam ist, braucht es kontinuierliche Maßnahmen, idealerweise in einem Konzept Suchtprävention systematisch geplant und mit anderen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung verknüpft.

Zur innerbetriebliche Planung und dem Beschluss der einzelnen Maßnahmen kann ein Arbeitskreis Suchtprävention sehr hilfreich sein.

 

Der Arbeitskreis Suchtprävention hat mehrere Aufgaben:

  • Die Ziele der betrieblichen Suchtprävention zu erarbeiten, deren Umsetzung auf seine Wirksamkeit zu überprüfen (Evaluation) und die langfristige Planung der Suchtprävention und -hilfe sicherzustellen
  • Die Rahmenbedingungen für die interne Suchtberatung zu klären und die fachlichen Standards zu sichern (u.a. Qualifizierung, Supervision, Schweigepflicht) oder die Zusammenarbeit mit externen Einrichtungen (u.a. Beratungsstellen, Krankenkassen) zu vereinbaren.
  • Maßnahmen und Aktionen zur Suchtprävention zu beschließen und Mittel dafür bereitzustellen
  • Koordination, Auswertung sowie die Aktualisierung von Maßnahmen und Aktionen vornehmen
  • Informationen und Hilfeangebote für die Beschäftigten bereitzustellen
  • Seminarangebote für die Personalverantwortlichen – soweit möglich in Zusammenarbeit mit der Personalentwicklung – verbindlich zu organisieren
  • In Kooperation mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz arbeitsbedingte Risiken zu analysieren und abzubauen
  • Die interne und externe Vernetzung der Suchtprävention und -hilfe zu fördern

(Rehwald, Reineke, Wienemann, Zinke: Betriebliche Suchtprävention und Suchthilfe. Ein Ratgeber; 2012)

 

Teil des Arbeitskreises Sucht im Unternehmen sollte zwingend auch ein Experte im Thema Suchtprävention sein. Dies kann beispielsweise der betriebliche Suchtberater sein, oder auch ein externer Experte, der zu den Sitzungen des Arbeiskreises eingeladen wird.

 

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) beschreibt in den Qualitätsstandards der betrieblichen Suchtprävention auch die Aufgaben und Nützlichkeit eines Arbeitskreises.

Die Suchtprävention Miehle GmbH steht gerne als Berater bei Fragen zur Bildung eines Steuerkreises sowie bei der inhaltlichen Unterstützung bestehender Steuerkreise beispielsweise in Planung und Durchführung von Präventionsmaßnahmen zur Verfügung. Auch können wir auf ein großes Netzwerk zurückgreifen um Ihre Vernetzung mit externen Hilfeeinrichtungen vor Ort zu unterstützen.

Unsere Angebote in der Übersicht:

MÖGLICHE INHALTE:

  • Struktur und Aufgaben eines Steuerkreises
  • Inhaltliche Arbeit des Steuerkreises
  • Gesamtkonzeption zur betrieblichen Suchtprävention
  • Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Suchtprävention
  • Unterstützung bei der Erstellung einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung
  • Strukturelle Maßnahmen zur betrieblichen Suchtprävention
  • Zielführender Umgang mit Betroffenen
  • Regelungen zum Umgang mit Suchtmitteln am Arbeitsplatz
  • „Kulturwandel“ im Umgang mit legalen Suchtmitteln
  • Aspekte der Arbeitssicherheit
  • Hintergrundinformationen zur Suchtdynamik
  • Vermittlung von Fachwissen über verschiedene Suchtformen

FACTS:

  • Zeitraum: individuell
  • Ort: Inhouse, telefonisch, online
  • Kosten: Abgerechnet wird nach individuellem Stundensatz

Kontakt:

Für weitere Infos oder Rückfragen kontaktieren Sie uns:

+49 1522 927 4739

oder

info@suchtpraevention­-miehle.de